Verkaufs- und Lieferbedingungen B2B (AGB)

der

H.T. Holding S.P.A.

in der Fassung vom 01.03.2021

  1. Geltung
    Diese AGB gelten für sämtliche zwischen H.T. Holding S.P.A. („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Auftraggeber“) abgeschlossenen Kaufverträge mit Unternehmern (Wiederverkäufer), einschließlich Vereinbarungen über die regelmäßige Belieferung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit von diesem im Sortiment geführten Produkten, sowie Leihvereinbarungen (soweit anwendbar)  über Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen, insbesondere hinsichtlich der Ausübung von Kauf- oder Verkaufsrechten aus diesen Vereinbarungen, und Vereinbarungen über die Wartung dieser Geräte.Diese AGB gelten nicht für Online-Bestellungen über den Webshop des Auftragnehmers, diesbezüglich gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Webshop des Auftragnehmers“: https://shop.hausbrandt1892.at/agb/
  1. Angebote
    Der Auftragnehmer tätigt seine Bestellungen der vom Auftragnehmer angebotenen Waren und Dienstleistungen jeweils auf Basis- des letzten ihm schriftlich vom Auftraggeber übermittelten Angebots (in Folge das „Angebot“), welches Waren, Preise und sonstige nähere Konditionen (in Folgende die „Bestimmungen“) enthält und gegebenenfalls in Verbindung mit
    – der jeweils aktuellsten ihm nach dem Angebot übermittelten Preisliste, deren Preise die des Angebots ersetzen (in Folge die „aktualisieren Preise“).Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Auftragnehmer mit den Bestimmungen und gegebenenfalls den aktualisierten Preisen einverstanden.Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Auftragnehmer kann jeder ihm zugegangenen Bestellung des Kunden ohne schuldhaftes Zögern zeitnah widersprechen. Tut er das nicht kommt es zum Vertragsabschluss über die bestellte Menge.
  1. Preise
    Die in Angeboten des Auftragnehmers angegebenen Preise sind freibleibend und können vom Auftragnehmer geändert werden (siehe Punkt 2.). Insbesondere kann eine Erhöhung der Bezugspreise des Auftragnehmers zu einer Erhöhung der Verkaufspreise führen. Sämtliche Preise sind Nettopreise exklusive USt.Das gemäß der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung mit der ARA AG zu entrichtende Entpflichtungsentgelt („Entsorgungsgebühr“) ist mit den angegebenen Preisen bereits abgegolten.
  1. Verpackungsverordnung
    Der Auftragnehmer ist Lizenzpartner der ARA AG (Nr. 18390). Für alle vom Auftragnehmer gelieferten Produkte wurde bereits die Entsorgungsgebühr bezahlt.
  1. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Warenwert in Höhe von EUR 400,- exkl. USt.
  1. Falschlieferungen, Bruch, Fehlmengen
    Der Auftragnehmer hat die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen und allfällige offensichtliche Mängel am Lieferschein/Frachtschein zu vermerken. Die Mängel (Art und Umfang) sind dem Auftragnehmer unverzüglich spätestens aber binnen 3 Tagen, endet die Frist an keinem Werktag spätestens am ersten folgenden Werktag, schriftlich (auch per E-Mail) bekanntzugeben (Mängelrüge).Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisforderung (inkl. allfälliger Zinsen, Kosten uä) des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt auch ohne Zustimmung des Auftraggebers die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Auftraggebers in angemessener Art und Weise abzuholen oder abholen zu lassen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Eigentum des Auftragnehmers ist Dritten gegenüber hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns bei etwaigen Zugriffen Dritter zu verständigen. Eine Weiterveräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware bedarf unserer Zustimmung, aus einer allfälligen Weiterveräußerung entstehende Ansprüche des Auftraggebers sind im Voraus an den Auftragnehmer abgetreten und nimmt dieser die Abtretung an.
  1. Zahlung
    Die Zahlung hat binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu erfolgen, maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.Bei Zahlungsverzug werden unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich verrechnet; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zu mahnen, für Mahnschreiben (Zahlungserinnerung) werden jeweils EUR 20 in Rechnung gestellt.
  1. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers als auch die Gegenleistung des Auftraggebers ist jeweils der Sitz des Auftragnehmers.
  1. Kündigung
    Die Kündigung der Leih- und/oder Liefervereinbarung ist jeweils zum Monatsende unter Wahrung einer einwöchigen Kündigungsfrist möglich.
  1. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
    Eine Aufrechnung von Gegenforderungen welcher Art auch immer mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen.Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
  1. Regressanspruch
    Der Regressanspruch gem § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
  1. Schadenersatz
    Für Fälle leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers wird außer bei Personenschäden der Schadenersatz ausgeschlossen, die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Auftraggeber.
  1. Datenschutz
    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer als Verantwortlichen iSd DSGVO (Datenschutzerklärung Kunden und Lieferanten) finden sie unter: https://www.hausbrandt1892.at/datenschutzerklaerung/nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
  1. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist nach Maßgabe des Streitwertes das Handelsgericht Wien oder das Bezirksgericht für Handelssachen ausschließlich zuständig.Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
  1. Teilnichtigkeit
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Kunde Unternehmer verpflichten sich die Vertragspartner in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. Ist der Kunde Verbraucher, so tritt anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist.
  1. Schlussbestimmungen
    Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.